Hier beantworten wir Ihnen die häufigsten Fragen rund um die Bestellung und Feuerwerk.
Sollten Sie weitere Informationen benötigen oder Fragen haben, dann nutzen Sie gerne unser Kontaktformular.
Wir helfen Ihnen gerne und schnellstmöglich weiter.
Sie können in unserem Shop bis einschließlich 30.12.25 Feuerwerk online vorbestellen.
Bestellungen, die danach eingehen, können leider nicht mehr angenommen werden. Ab 31.12.2025 ist dieser Shop vorerst inaktiv.
Bezahlen Sie online direkt nach Bestellabschluss mit PayPal oder erst bei Abholung im Geschäft in Bar oder mit Karte.
Bitte bringen Sie Ihre Auftragsbestätigung (=Abholschein) und ein gültiges Ausweisdokument mit, damit wir die Ware Ihrer Bestellung schnell und eindeutig anhand der Bestellnummer und Namen zuordnen können.
Nein, wir bieten für Feuerwerk derzeit keinen Versand an.
Sie können Ihre Bestellung nur online vorbestellen und bei uns im Geschäft zu den gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufstagen für Feuerwerk (29.12. bis 31.12.2025) abholen.
Direkt nach Abschluss Ihrer Bestellung im Check- Out wird Ihnen die Abholadresse sowie die Abholzeit angezeigt und Sie erhalten eine E-Mail mit der Bestellübersicht.
Sobald Ihre Bestellung gepackt und abholbereit ist, erhalten Sie außerdem per E-Mail Ihre Auftragsbestätigung (=Abholschein). Darauf sind nochmals die genaue Abholadresse und die Abholzeit vermerkt.
WICHTIG: Jeder Kunde erhält eine E-Mail mit den Abholinformationen. Bitte bringen Sie zur Abholung ein gültiges Ausweisdokument sowie die Auftragsbestätigung (=Abholschein) mit.
Leider können wir Ihnen die Ware ohne Abholschein und gültiges Ausweisdokument nicht aushändigen. Alternativ können Sie uns jedoch auch eine E-Mail-Bestätigung auf Ihrem Smartphone vorzeigen. Falls Sie die Bestellung nicht abholen können, wird diese eine Woche nach dem vereinbarten Abholtermin automatisch storniert. Wenn Sie bereits per PayPal bezahlt haben, erfolgt die Rückerstattung des Kaufbetrags ebenfalls automatisch.
Es handelt sich bei Ihrer Bestellung im Shop um einen kostenpflichtigen Kauf. Wenn Sie Ihre Bestellung nicht im vorgegebenen Zeitraum abholen können, wird diese automatisch von uns innerhalb von einer Woche nach Abholtermin storniert. Sollten Sie ihre Bestellung bereits mit PayPal bezahlt haben, wird Ihnen der Kaufbetrag automatisch zurückerstattet.
Sie können Ihre Bestellung jederzeit stornieren. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall per e-mail an uns oder nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer Webseite. Sollten Sie ihre Bestellung bereits mit PayPal bezahlt haben, wird Ihnen der Kaufbetrag automatisch zurückerstattet.
Wir verkaufen Feuerwerk der Kategorie F1 (Kleinstfeuerwerk) und Kategorie F2 (Kleinfeuerwerk) sowie Kategorie T1 (pyrotechnische Gegenstände für Bühne und Theater):
Pyrotechnische Gegenstände der Kategorien F3 und F4 sind gefährlicher und dürfen nicht von uns verkauft werden.
Kleinstfeuerwerke (Klasse F1) dürfen in der Regel während des ganzen Jahres verkauft werden.
Kleinfeuerwerke (Klasse F2) dürfen in der Regel nur in der Zeit vom 29. Dezember bis 31. Dezember eines jeden Jahres an Verbraucher verkauft werden. Ist einer dieser drei Tage ein Sonntag dann können im Rahmen der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten die entsprechenden Produkte auch bereits am 28. Dezember verkauft werden.
Für das Jahr 2025 ist somit der Verkauf vom 29.12. bis 31.12.2025 erlaubt.
Wir möchten Sie darüber informieren, dass Sie gemäß den gesetzlichen Bestimmungen die Möglichkeit haben, Feuerwerkskörper der Kategorie F2 bereits vor dem gesetzlich vorgeschriebenen Abholzeitraum vom 29.12. bis 31.12.2025 abzuholen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie uns einen entsprechenden Nachweis vorlegen.
Laut § 22 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie F2 grundsätzlich nur im Zeitraum vom 29. bis 31. Dezember verkauft und abgeholt werden. Eine Ausnahme ist jedoch für Personen möglich, die nachweisen können, dass sie das Feuerwerk für gewerbliche oder sonstige Zwecke außerhalb der Silvesterfeierlichkeiten verwenden. Dieser Nachweis kann beispielsweise durch die Vorlage einer behördlichen Genehmigung oder eines Gewerbescheins erbracht werden.
Um den Nachweis zu erhalten, können Sie sich an die zuständige Behörde Ihres Wohnortes oder Unternehmenssitzes wenden. In der Regel ist dies das Ordnungsamt oder die Gemeinde-/Stadtverwaltung. Dort können Sie die entsprechende Genehmigung beantragen. Sobald Sie den Nachweis erhalten haben, senden Sie uns bitte eine Kopie per E-Mail oder bringen Sie ihn bei der Abholung mit.